Markenrecht
Folgende Dienstleistungen im Urheber- und Markenrecht nehmen wir für unsere
Kunden in Oldenburg und Umgebung wahr:
Ihre Marke - Ihr Kapital!
Ihre Marke symbolisiert nach außen die von Ihnen vertriebenen Waren und Dienstleistungen. Sie können in Deutschland alle Zeichen, Wörter, einschließlich Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie sonstige Aufmachung einschließlich Farben und Farbzusammensetzungen als Marke schützen lassen.
Voraussetzungen
Entscheidend im Markenrecht ist, dass die von Ihnen gewünschte Marke eine gewisse Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft für die damit gekoppelten Waren und Dienstleistungen besitzt.
So wäre zum Beispiel das Bild einer Banane als Marke für diese Frucht nicht zur Marke angemeldet werden. Das Bild einer Banane mit einem Zusatz wie zum Beispiel: "Chiquita" ist jedoch durchaus als Marke für ein Obstprodukt schätzenswert. Auch so gut wie jede graphische Gestaltung kann als Marke geschätzt werden, soweit sie eine gewisse Unterscheidungs-/ Kennzeichnungskraft besitzt.
Schutzhindernisse
Es gibt im Bezug auf das Markenrecht so genannte absolute und relative Schutzhindernisse, welche neben der fehlenden Unterscheidungskraft vorliegen können. Dies ist der Fall:
|
|
Um diesen Widrigkeiten aus dem Weg zu gehen, bieten wir sowohl eine Markenrecherche als auch eine Markenüberwachung an, um sicher zu stellen, dass diese sowohl bei Neuanmeldungen als auch bei dem Schutz bestehender Marken rechtlich abgesichert sind.
Ihr Ansprechpartner in Oldenburg::
|
|
Rechtsgebiete: |
|








